Teilnahmebedingungen des Dexcom G7 Testprogramms
Teilnahmebedingungen für das Dexcom G7-Testprogramm
1. Die folgenden Bedingungen („Bedingungen“) gelten für die Teilnahme am Dexcom G7-Testprogramm („Testprogramm“),
dessen Veranstalter die Dexcom Deutschland GmbH, Haifa-Allee 2, 55128 Mainz, Deutschland („Veranstalter“) ist.
2. Laufzeit und Geltungsbereich
2.1 Das Testprogramm ist zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2028. Der Veranstalter kann das Testprogramm jederzeit nach eigenem Ermessen verlängern oder verkürzen.
2.2 Das Testprogramm ist auf Deutschland beschränkt.
3. Teilnahmeberechtigung
3.1 Um am Testprogramm teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer („Teilnehmer“):
a) eine in Deutschland ansässige natürliche Person sein, bei der Diabetes mellitus diagnostiziert wurde und die eine der folgenden Therapien anwendet: (a) intensivierte Insulintherapie (ICT) oder Basis-Bolus-Therapie (Insulinabgabe mit langwirksamem Insulin) oder (b) Insulinpumpentherapie (CSII): Insulinabgabe mit einem schnellwirksamen Insulin über die Insulinpumpe; und
b) das Testprodukt zuvor noch nicht verwendet oder getestet haben;
c) muss älter als 2 Jahre sein.
3.2 Ist der Teilnehmer ein Minderjähriger im Alter zwischen 2 und 17 Jahren, der die Kriterien gemäß Ziffer 3.1 erfüllt, muss der Elternteil oder Erziehungsberechtigte im Namen des Teilnehmers einen Antrag stellen und dabei sowohl die persönlichen Daten des Teilnehmers als auch seine eigenen angeben.
3.3 Jede Form der automatisierten Teilnahme ist untersagt.
4. Voraussetzungen und Modalitäten der Teilnahme am Testprogramm
4.1 Der Veranstalter vertreibt Systeme zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung (CGM) in Echtzeit, die im Falle des Modells Dexcom G7 aus dem Dexcom G7 CGM-Sensor und einer App für kompatible Smartphones bestehen. Das Testprogramm bezieht sich ausschließlich auf den Dexcom G7-Sensor („Testprodukt“).
4.2 Um das Testprodukt im Rahmen des Testprogramms nutzen zu können, benötigt der Teilnehmer eine auf einem kompatiblen Smartphone* installierte App. Zur Klarstellung: Eine Teilnahme am Testprogramm ist ohne ein eigenes kompatibles Smartphone* nicht möglich. Eine Liste kompatibler Smartphones finden Sie hier: https://www.dexcom.com/de-DE/compatibility/select.
4.3 Mit der Einreichung eines Antrags auf Teilnahme am Testprogramm bestätigt der Teilnehmer, dass er die in Ziffer 3 genannten Teilnahmebedingungen erfüllt und Anspruch auf ein (1) Testprodukt hat. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung und Identität des Teilnehmers zu überprüfen, und kann Anträge jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.1 Der Veranstalter vertreibt Systeme zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung (CGM) in Echtzeit, die im Falle des Modells „Dexcom G7“ aus dem Dexcom G7 CGM-Sensor und einer App für kompatible Smartphones bestehen. Das Testprogramm umfasst
a) Im Rahmen des Anmeldeprozesses und vor der Bereitstellung des Testprodukts muss der Teilnehmer ein Anmeldeformular ausfüllen.
b) Darüber hinaus muss der Teilnehmer als Teilnahmebedingung einen Fragebogen („Umfrage“) ausfüllen. Die vom Teilnehmer in der Umfrage bereitgestellten Informationen werden für die Entwicklung und Verbesserung von Dexcom-Produkten und -Systemen verwendet.
c) Sobald das Anmeldeformular und die Umfrage vollständig ausgefüllt sind und vorbehaltlich der Überprüfung durch den Veranstalter, kann der Veranstalter das Testprodukt an die vom Teilnehmer angegebene Lieferadresse senden. Die Lieferung ist für den Teilnehmer kostenlos. Das Testprodukt kann auch vor Ort in einer Praxis oder bei einer Veranstaltung abgeholt werden.
d) Der Teilnehmer darf das Testprodukt bis zu zehn (10) Tage nach dessen Aktivierung („Testzeitraum“) nutzen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Testprodukt am Ende dieses Testzeitraums auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer vor, während und/oder nach dem Testzeitraum zu kontaktieren, um festzustellen, ob der Teilnehmer über die technischen Kenntnisse zur Nutzung des Testprodukts verfügt, um etwaige Fragen zu klären und sich allgemein über die Erfahrungen des Teilnehmers mit dem Testprodukt zu erkundigen.
4.4 Vor der Inanspruchnahme des Testprodukts muss der Teilnehmer die auf der Dexcom-Website verfügbaren Informationen zum Verwendungszweck und zur ordnungsgemäßen Verwendung des Dexcom G7-Systems lesen und verstehen.
4.5 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, und ist nicht verantwortlich für Testprodukte, die während des Transports verlorengehen, beschädigt oder verspätet zugestellt werden.
4.6 Die Teilnahme am Testprogramm funktioniert wie folgt:
5. Krankenversicherungsnummer und Datenschutz
5.1 Krankenversicherungsnummer
Gemäß der Datenschutzerklärung von Dexcom [https://www.dexcom.com/de-DE/legal/privacy-policy] und den geltenden Datenschutzgesetzen ist die Erhebung und Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten für die Verwaltung und Durchführung des Testprogramms erforderlich. Dazu gehört die Krankenversicherungsnummer des Teilnehmers. Die Krankenversicherungsnummer ist ein Pflichtfeld im Registrierungsprozess, da sie erforderlich ist, um die rechtmäßige und korrekte Verarbeitung der Daten zu gewährleisten, Missbrauch zu verhindern und die behördlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Überwachung von Medizinprodukten zu erfüllen. Durch die Teilnahme am Testprogramm erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden. Die Nichtangabe der Krankenversicherungsnummer führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Testprogramm.
5.2 Die dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung von Dexcom verarbeitet und geschützt, die unter https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/PrivacyPolicy abgerufen werden kann. Durch die Teilnahme am Testprogramm erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den mit der Durchführung des Testprogramms beauftragten Unternehmen sowie zum Zweck der Durchführung der Umfrage erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten nicht weitergeben.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Ansprüchen aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, Gewährleistungsansprüchen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich Ziffer 7.1 nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, wobei sich der Begriff „wesentliche Vertragspflichten“ auf Pflichten bezieht, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ist, auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern und das Testprogramm vorübergehend auszusetzen oder ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Daraus ergeben sich keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen ist online verfügbar.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder sollte eine Lücke bestehen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.