Teilnahmebedingungen des Dexcom G7 Testprogramms
Für die Teilnahme an dem Dexcom G7 Testprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Dexcom G7 Testprogramm („Testprogramm“). Veranstalter des Testprogramms ist Dexcom Deutschland GmbH, Haifa-Allee 2, 55128 Mainz (nachfolgend „Veranstalter“).
Laufzeit
Das Testprogramm ist für einen begrenzten Zeitraum geplant und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2028.
Berechtigung zur Teilnahme
Berechtigt zur Teilnahme an dem Testprogramm sind nur natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bei denen Diabetes mellitus diagnostiziert wurde. Teilnehmer, die eine der folgenden Therapien anwenden, sind zur Teilnahme am Studienprogramm berechtigt:
- intensivierte Insulintherapie (ICT) oder Basis-Bolus-Therapie (Insulinabgabe mit langwirksamem Insulin oder
- Insulinpumpentherapie (CSII): Insulinabgabe mit einem schnell wirkenden Insulin in der Insulinpumpe. Dieses Programm steht in Deutschland ansässigen Personen ab 18 Jahren mit Diabetes offen. Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern mit Diabetes im Alter zwischen 2 und 17 Jahren sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
- Dieses Programm steht in Deutschland ansässigen Personen ab 18 Jahren mit Diabetes offen.
- Personen, die das Dexcom G7 System noch nicht verwendet oder getestet haben, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Jede Art der automatisierten Teilnahme ist untersagt.
Voraussetzungen und Modalitäten der Teilnahme an dem Testprogramm
Dexcom vertreibt Systeme zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung in Echtzeit (CGM), die bei dem Modell G7 aus einem CGM-Sensor als auch einer App for kompatible Smartphones*. Gegenstand des Testprogramms ist ausschließlich der CGM-Sensor („Testprodukt“). Um das Testprodukt im Rahmen des Testprogramms nutzen zu können, benötigen die Teilnehmer eine auf einem Smartphone* installierte App. Die Teilnahme an dem Testprogramm ist ohne ein eigenes Smartphone* nicht möglich. Eine Liste der kompatiblen Geräte findet man hier: https://www.dexcom.com/de-DE/compatibility
Indem man einen Antrag für dieses Programm einreicht, bestätigt man, dass man berechtigt ist, einen (1) Dexcom G7 Sensor zu beanspruchen. Dexcom kann einen Nachweis der Anspruchsberechtigung und der Identität verlangen, um betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Dexcom akzeptiert keine Ansprüche, die nicht den Teilnahmekriterien entsprechen oder bei denen die Person zuvor einen Dexcom G7 Sensor eingereicht oder erhalten hat. Dexcom behält sich das Recht vor, Ansprüche zu disqualifizieren, die dem Geist oder der Absicht des Programms zuwiderlaufen.
Man sollte sich vor der Inanspruchnahme vergewissern, dass man die Hinweise zur Verwendung des Dexcom G7 Systems gelesen und verstanden hat. Diese Informationen sind auf der Dexcom-Website verfügbar.
Es gibt nur einen (1) Anspruch pro Person. Einreichungen im Namen einer anderen Person werden nicht akzeptiert, und gemeinsame Einreichungen sind nicht zulässig. Anträge im Namen eines Angehörigen (Kind, Verwandter oder Sonstiges) sind ausnahmsweise zulässig. Man gibt die persönlichen Daten der Person an, die das Dexcom CGM-System verwenden wird.
Sobald die Anfrage zur Teilnahme am Testprogramm abgeschlossen ist, wird Dexcom die Daten mit seinen bestehenden Datenbanken in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie abgleichen, um zu bestätigen, dass ein neuer Kunde von Dexcom G7 angemeldet wurde. Wenn man die Berechtigungsprüfung besteht, wird Dexcom einen (1) Dexcom G7 Sensor liefern.
Mit dem Ausfüllen des Formulars erklärt man sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Jegliche Ansprüche, die nicht mit diesen AGB übereinstimmen, können als ungültig betrachtet und disqualifiziert werden.
Man bestätigt, dass, wenn man einen (1) Dexcom G7 Sensor als Testprodukt erhalten hat, dieser nicht verkauft, in Rechnung gestellt, gehandelt, verrechnet oder Gegenstand eines Erstattungsanspruchs sein darf. Es gibt keine Bargeldalternative für das kostenlose Testprodukt.
Dexcom haftet nicht für eine Unterbrechung des Programms aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Im Falle einer Unterbrechung wird sich Dexcom in angemessener Weise bemühen, das Problem zu lösen und das Programm in angemessener Weise fortzusetzen. Darüber hinaus übernimmt Dexcom keine Verantwortung für Produktlieferungen, die auf dem Transportweg verloren gehen, verlegt, beschädigt oder verzögert werden, unabhängig von der Ursache. Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Testprodukts im Rahmen dieses Testprogramms erklären sich die Teilnehmer bereit, einen Fragebogen gemäß Abschnitt 4. unten vollständig auszufüllen. Diese Informationen werden für die Weiterentwicklung der Dexcom-Systeme verwendet.
Vor der Bereitstellung des Testprodukts durch den Veranstalter müssen die Teilnehmer den Bedingungen des Dexcom G7-Testprogramms zustimmen und sicherstellen, dass der Teilnehmer ein kompatibles Smartphone besitzt, mit Diabetes lebt und eine der beschriebenen Therapieoptionen erhält. Als Teil des Registrierungsprozesses sind die Teilnehmer außerdem verpflichtet, einen Fragebogen vollständig online oder offline auszufüllen.
Nach Zustimmung zu den AGB und vollständiger Beantwortung des Fragebogens versendet der Veranstalter das Testprodukt über ein vom Veranstalter beauftragtes Transportunternehmen an die vom jeweiligen Teilnehmer angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Das Testprodukt kann auch vor Ort in einer Praxis oder bei einer Veranstaltung abgegeben werden.
Der Teilnehmer kann das Testprodukt bis zu zehn 10 Tage nach Aktivierung des Testprodukts nutzen („Testzeitraum“). Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Testprodukt nach Ablauf des Testzeitraums zu entsorgen.
Mit der Teilnahme an dem Programm erklären sich der Teilnehmer damit einverstanden, Informationsmaterial über das Dexcom G7 System zu erhalten, das jederzeit abbestellen werden kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer während und/oder nach dem Testzeitraum zu kontaktieren, um festzustellen, ob der Teilnehmer das Testprodukt technisch beherrscht, um eventuelle Fragen zu klären und um sich allgemein über die Erfahrungen des Teilnehmers mit dem Testprodukt zu erkundigen.
Krankenversicherungs-Nummer
In Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Dexcom und den geltenden Datenschutzgesetzen ist die Erhebung und Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten für die Verwaltung und Durchführung des Dexcom G7-Testprogramms erforderlich. Dazu gehört die Krankenversicherungs-ID-Nummer des Teilnehmers. Die Krankenversicherungs-ID-Nummer ist ein Pflichtfeld im Registrierungsprozess, da sie erforderlich ist, um die rechtmäßige und korrekte Verarbeitung der Daten zu gewährleisten, Missbrauch zu verhindern und die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Überwachung von Medizinprodukten zu erfüllen. Mit der Teilnahme am Testprogramm erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden. Die Nichtbereitstellung der Krankenversicherungsnummer führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Versuchsprogramm.
Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung zu ändern und das Testprogramm ohne Angaben von Gründen für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Hieraus entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.
Datenschutz
Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen und der Teilnahme am Dexcom G7-Testprogramm erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den mit der Durchführung des Dexcom G7-Testprogramms beauftragten Unternehmen zum Zweck der Durchführung der Umfrage erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Der Veranstalter wird die persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in den Dexcom Datenschutzvereinbarung vermerkt. An den Veranstalter übermittelte personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie von Dexcom verarbeitet und geschützt, die unter folgender Adresse zu finden sind: https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/PrivacyPolicy
Haftungsbeschränkung
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Ansprüchen wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantieansprüchen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich Ziffer 7. (1) nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird, soweit vorhanden, durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine abweichenden Regelungen vereinbart werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die unter folgendem Link https://www.dexcom.com/de-DE/linked/documentservice/TermsOfUse eingesehen werden können. Es gilt deutsches Recht.
*Kompatible Geräte sind separat erhältlich. Eine Liste kompatiblen Geräte findet man unter www.dexcom.com/compatibility.